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Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Es verpflichtet alle Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmenden sowie Organisationen und Behörden, ein Hinweisgeber-Meldesystem einzurichten. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes. Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb in Unternehmen und Organisationen eingehalten werden. Hinweisgebende Personen sollen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt werden. 

Hinweisgebende Personen können grundsätzlich wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten.

Unsere interne Meldestelle ist wie folgt eingerichtet: Louisa Schwemmer, Qualitätsentwicklung, Tel. 0831 56115-43, louisa.schwemmer@allgaeustift.de.

Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie beim Bundesjustizamt >