Pflegewohnen
Im Rahmen des Pflegewohnes besuchen uns unsere Gäste für einen längeren Zeitraum in einem unserer Gesundheits- und Pflegezentren.
Dabei bieten wir unterschiedliche Formen des Pflegewohnens mit sich unterscheidenden Pflege- und Betreuungsangeboten an.
In diesem Zusammenhang gibt es in den AllgäuStift Gesundheits- und Pflegezentren an den zahlreichen Standorten im Allgäu die vollstationäre Pflege und Betreuung, die Tagespflege sowie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Vollstationäre Pflege und Betreuung

Beim Pflegewohnen der vollstationären Pflege und Betreuung handelt es sich um eine 24-stündige Rund-um-Versorgung der Betroffenen in unseren Gesundheits-und Pflegezentren.
Die Senioren beziehen ihr eigenes Zimmer in einem unserer Häuser und werden fürsorglich von unseren aufmerksamen und professionellen Pflegekräften umsorgt.
Selbstverständlich können unsere Bewohnerinnen und Bewohner bei der Gestaltung ihrer eigenen vier Wände eigene Möbelstücke sowie Bilder mitbringen.
Auf diese Art und Weise zieht ein Stück Vertrautheit des gewohnten Umfeldes der Senioren bei uns ein, wodurch auch uns die Möglichkeit gegeben wird, diese besser kennenlernen.
Tagespflege

Bei der Tagespflege besuchen unsere Gäste zu ausgewählten Tages- und Wochenzeiten eines unserer AllgäuStift- Gesundheits- und Pflegezentren.
Hierbei kann zwischen unterschiedlichen Aufenthaltsdauern gewählt werden.
Wir nehmen unsere Gäste der Tagespflege sowohl für einen halben Tag (bis zu 4,5 Stunden) als auch für einen ganzen Tag in unseren Häusern in Empfang.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Ein vorübergehender, auf einen bestimmten Zeitraum festgelegter, stationärer Aufenthalt in einem AllgäuStift Gesundheits- und Pflegezentrum wird als Kurzzeitpflege bezeichnet.
In diesem Zeitraum werden die betroffenen Senioren, wie in der vollstationären Pflege und Betreuung auch, 24 Stunden am Tag umsorgt.
Der Besuch in einem unserer Häuser kann hier sowohl mehrere Tage als auch mehrere Wochen umfassen.
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege verfolgt dabei drei Ziele:
Zum einen können pflegende Angehörige für einen bestimmten Zeitraum entlastet werden.
Auf der anderen Seite können unsere Gäste nach einem vorangegangener Krankenhausaufenthalt die Pflegeleistungen unseres qualifizierten und motivierten Personals weiter in Anspruch nehmen.
Außerdem bietet die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege die Möglichkeit des "Probe-Wohnens". So können sich Betroffene besser für den dauerhaften Umzug in ein Gesundheits- und Pflegezentrum entscheiden.