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Organisation


Zentrale

Die Geschäftsführung hat ihren Sitz gemeinsam mit der zentralen Verwaltung in Kempten. Die Zentrale versteht sich vor allem als fachlicher und wirtschaftlicher Dienstleister und steht den einzelnen Häusern und Diensten für organisatorische und administrative Aufgaben zur Verfügung.

Geschäftsführung

Stefanie Locher

 

AllgäuStift GmbH
gemeinnützige Gesellschaft
Schumacherring 11
87437 Kempten


T: +49 831 5611560
F: +49 831 56115-31
M: info@allgaeustift.de

Synergien nutzen und Know-how professionell bündeln

Ziel der Zusammenarbeit im Verbund ist es, fachliche und wirtschaftliche Synergien zu nutzen sowie Know-how professionell zu bündeln. Bestimmte Aufgaben werden als Unterstützung für die Häuser als Dienstleistung zentral übernommen. Dazu gehören die Bereiche Qualitätsmanagement, Personalmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Unternehmenskommunikation.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Für unsere verantwortungsvolle Arbeit am und für den Menschen benötigen wir menschlich und fachlich engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb achten wir auf eine qualifizierte Ausbildung und gezielte Fort- und Weiterbildung. Wir fördern ein konstruktives, kritikfähiges und kreatives Arbeitsklima, in dem sich Menschen entwickeln und begeistern können und in dem gute Ideen und Lösungen entstehen. Mit verschiedenen Angeboten unterstützen wir die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bei uns ehrenamtlich engagieren, beziehen wir mit ein. Wenn Sie mehr über unsere Ausbildungs- und Jobangebote, Fortbildungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen wissen möchten, besuchen Sie unseren Bereich Karriere.

Gemeinnützig und nachhaltig wirtschaften

Als rechtlich firmierte, gemeinnützige Gesellschaft sind unsere Einrichtungen und Dienste gesetzlich und satzungsgemäß verpflichtet, eventuelle Einnahmenüberschüsse wieder in den Kreislauf des Gemeinwohls einzubringen. Dabei sind wir angehalten, mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen so zu wirtschaften, dass der aus der Stiftungssatzung resultierende Auftrag der Hilfestellung dauerhaft gewährleistet werden kann.