Ab Januar 2013 erhalten an Demenz erkrankte Menschen im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes in der ambulanten Versorgung verbesserte Leistungen.
In der Pflegestufe I sollen pflegebedürftige monatlich 305,00 € (bisher 235,00 €) Pflegegeld oder 665,00 € (bisher 450,00 €) Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen können.
In der Pflegestufe II sollen pflegebedürftige monatlich 525,00 € (bisher 440,00 €) Pflegegeld oder 1.250,00 € (bisher 1.100,00 €) Pflegesachleistungen erhalten.
In der Pflegestufe III ist keine Aufstockung vorgesehen, hier bleibt es bei 770,00 € Pflegegeld oder 1.550,00 € Pflegesachleistungen.
Demenzkranke, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind (Pflegestufe 0), erhalten zusätzlich zu dem bisherigen monatlichen Betreuungsgeld in Höhe von 100,00 € (Grundbedarf) beziehungsweise 200,00 € (erhöhter Bedarf), auch Geld- oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung in Höhe von 120,00 € (Pflegegeld) bzw. bis zu 225,00 € (Pflegesachleistungen).
Das Betreuungsgeld kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie z. B. spezielle stundenweise Betreuungsleistungen zu Hause über einen ambulanten Dienst, oder aber auch für den Aufenthalt in einer Tagespflegeeinrichtung.
Die im Verlauf eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Betreuungsgelder, können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden!
Hier noch mal die Beträge der Pflegestufen ab Januar 2013 im Überblick:
Pflegestufe |
Pflegegeld |
Pflegesachleistungen |
0 |
120,00 € |
225,00 € |
I |
305,00 € |
665,00 € |
II |
525,00 € |
1.250,00 € |
III |
770,00 € |
1.550,00 € |
Pflegebedürftige und Demenzkranke haben ab 01.01.2013 die Möglichkeit, die Pflegesachleistungen auch als häusliche Betreuung in Anspruch zu nehmen. Menschen mit Demenz, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind (Pflegestufe 0) können Betreuungsleistungen als von den Pflegediensten zu erbringende Sachleistung ebenfalls erhalten. Dazu zählen Hilfe, Unterstützung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld und Aktivitäten zur Gestaltung des Alltags. Außerdem können mehrere Demenzkranke gemeinsam solche Leistungen in Anspruch nehmen.
Da die Verhandlungen zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassenverbände, sowie den Landeswohlfahrtsverbänden (BRK, Caritas und Diakonie) noch laufen, haben wir derzeit leider keinen Stundensatz vorliegen. Wir hoffen, diesen bis Anfang Februar 2013 zu erhalten, dann können wir Sie hierzu noch genauer informieren.

Shoshanah Seidel
Leiterin des Familienpflegewerks
Kempten-Oberallgäu
(08 31) 96 07 47-0